Unabhängiger Monitoringausschuss
zur Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Die Mitglieder, die alle aus Nichtregierungs-Organisationen kommen, sind unabhängig und weisungsfrei.
Den Monitoringausschuss gibt es seit Dezember 2008.