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Was macht der Monitoringausschuss?

Monitoring heißt,
dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein ist also eine Gruppe von Menschen,
die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Aktuelles Highlight

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Video: Notfallpläne müssen alle retten! Menschen mit Behinderungen müssen teil von Notfallplänen sein.

Notfallpläne müssen alle retten. Der Klimawandel hat viele schwerwiegende Folgen für uns Menschen und unser Zusammenleben: Häufigere Stürme, Hitzeperioden, Flutkatastrophen, Brände werden zunehmend zur Gefahr. Menschen mit Behinderungen sind von den Auswirkungen verstärkt betroffen. Manchmal müssen wir uns auch aus gefährlichen Situationen retten.

Aktuelle Stellungnahmen

Der Monitoringausschuss veröffentlicht Stellungnahmen über Erkenntnisse und Empfehlungen zu Themenkomplexen, die die Situation von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Öffentliche Sitzungen

Wir veröffentlichen die Ergebnisse unserer öffentlichen Sitzungen jeweils als Zusammenfassung, sowie die vollen Schriftprotokolle und Berichte des Ausschusses.

Aktuelles

  • 21. März 2024

    OGH-Urteil zur Aufsichtspflicht über eine volljährige Person mit Behinderungen

    Die Entscheidung des OGH bestätigt die Bedeutung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
  • 12. Februar 2024

    Vorarlberger Monitoringausschuss sucht Verstärkung

    Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen
    Der Vorarlberger Monitoringausschuss ist ehrenamtlich tätig und überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der öffentlichen Verwaltung in Vorarlberg eingehalten werden. Für seine vierte dreijährige Periode sucht der VMA neue Mitglieder.
  • 07. Februar 2024

    Monitoringausschuss zu OGH-Urteil - „unerwünschte Empfängnis“ versus „unerwünschte Geburt“

    Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass Eltern Schadenersatz für die Unterhaltskosten eines Kindes beanspruchen können, wenn dessen Geburt auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob das Kind Behinderungen hat oder nicht. Diese Entscheidung hebt die bisherige Unterscheidung zwischen „unerwünschter Zeugung“ und „unerwünschter Geburt“ auf und wird als Schritt zur Gleichbehandlung von Kindern mit und ohne Behinderungen im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewertet.
  • 20. Dezember 2023

    UN-Staatenprüfung 2023: Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

    UN Staatenprüfung
    Die Handlungsempfehlungen sind die abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen, die vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstellt werden. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte im September 2023 seine Handlungsempfehlungen zum kombinierten zweiten und dritten Staatenberichts Österreichs. Diese Zusammenfassung umfasst die wichtigsten Aspekte dieser Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschuss.
  • 18. Dezember 2023

    Goldenes Ehrenzeichen der Republik für Monitoringausschussmitglied Johanna Mang

    Johanna Mang hält die Auszeichnung in Händen, Botschafter Johannes Huber überreichte gibt ihr die Hand
    Sie prägte als langjähriges Mitarbeiterin von Licht für die Welt die österreichische Entwicklungspolitik und arbeitet als Monitoringausschuss-Mitglied seit 12 Jahren daran, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.