UN-Konvention
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑Behindertenrechtskonvention, UN-BRK)
Die UN-Konvention
Die UN ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UN arbeitet zum Beispiel dafür,
dass überall auf der Welt
die Rechte der Menschen eingehalten werden.
Oder dass die Menschen Schutz bekommen,
wenn irgendwo Krieg ist.
2006 hat die UN einen Vertrag
für Menschen mit Behinderungen gemacht.
Dort stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt.
Der Vertrag heißt UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Viele Länder haben die UN-Konvention unterschrieben.
Sie müssen sich an die UN-Konvention halten.
Das bedeutet:
Sie müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen
schützen und verbessern.
Österreich hat die UN-Konvention
im Jahr 2008 unterschrieben.
Deshalb muss sich Österreich auch daran halten.
Dafür muss Österreich eigene Gesetze beschließen.
Diese Gesetze müssen dabei helfen,
dass die UN-Konvention erfüllt wird.
Wer achtet darauf,
dass die UN-Konvention erfüllt wird?
Die österreichische Regierung
muss die UN-Konvention umsetzen.
Das Sozial-Ministerium kümmert sich darum,
dass die Umsetzung funktioniert.
In der UN-Konvention steht:
Eine Stelle muss überprüfen,
ob Österreich die Rechte von Menschen mit Behinderungen
auch wirklich beachtet.
Dafür gibt es in Österreich den Monitoring-Ausschuss.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet unabhängig.
Er muss sich an keine Anweisungen halten.
Der Zusatz
Es gibt einen Zusatz zur UN-Konvention.
Darin stehen zusätzliche Regeln.
Die Länder müssen den Zusatz nicht unterschreiben,
das ist freiwillig.
Aber wenn ein Land den Zusatz unterschreibt,
muss es sich auch an die Zusatz-Regeln halten.
Österreich hat den Zusatz unterschrieben.
Deshalb gelten auch die Zusatz-Regeln für Österreich.
In den Zusatz-Regeln steht:
Es gibt eine Gruppe bei der UN.
Diese Gruppe heißt UN-Fach-Ausschuss.
Man kann sich beim UN-Fach-Ausschuss beschweren,
wenn ein Land Rechte aus der UN-Konvention nicht einhält.
Der UN-Ausschuss überprüft dann,
ob das stimmt.
Das müssen alle Länder akzeptieren,
die den Zusatz unterschreiben.