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Was macht der Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Aktuelles Highlight

Aktuelle Stellungnahmen

Der Monitoringausschuss veröffentlicht Stellungnahmen über Erkenntnisse und Empfehlungen zu Themenkomplexen, die die Situation von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Öffentliche Sitzungen

Wir veröffentlichen die Ergebnisse unserer öffentlichen Sitzungen jeweils als Zusammenfassung, sowie die vollen Schriftprotokolle und Berichte des Ausschusses.

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