Der Unabhängige Monitoringausschuss
zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Was macht der Monitoringausschuss?
Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.