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Monitoring­­Ausschuss.at

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Was ist der Monitoring­ausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.

Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit und ohne sichtbare Behinderungen stehen in einer Gruppe. Manche halten Schilder. Auch eine Erdkugel demonstriert und hält ein Schild.

Hier teilnehmen: Öffentliche Sitzung 2022 – Klima- und Katastrophenschutz

Sie nehmen an der Öffentlichen Sitzung 2022 teil. Das freut uns! Das Thema ist: Klima- und Katastrophenschutz. Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. Sie nehmen im Internet teil? Dann klicken Sie bitte hier: Öffentliche Sitzung im Internet Dort gibt es auch einen Chat. Sie können im Chat Fragen stellen oder etwas zum Thema sagen. Hier finden […]

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Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan (2022-2030) veröffentlicht

Der Monitoringausschuss stellt fest, dass der NAP 2022-2030 in vielen Punkten nicht zur Umsetzung der UN Konvention geeignet ist.

Monitoring heißt, dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen, die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

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Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A, 1020 Wien
buero@monitoringausschuss.at, Tel: +43 1 295 43 43 42
ZVR-Zahl 1020299228