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Monitoring­­Ausschuss.at

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Was ist der Monitoring­ausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.

Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Man sieht das Publikum. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schauen konzentriert in Richtung Bühne.

Klimakrise und Katastrophenschutz – Das war die Öffentliche Sitzung 2022

Bundes-Monitoringausschuss und Kärntner Monitoringausschuss luden zur gemeinsamen Öffentlichen Sitzung, die zum ersten Mal online und in Präsenz stattfand. Rund hundert Teilnehmer*innen diskutierten über die Auswirkungen von Klimakrise und Katastrophenschutz auf Menschen mit Behinderungen. Eine Stellungnahme wurde angekündigt.

Menschen mit und ohne sichtbare Behinderungen stehen in einer Gruppe. Manche halten Schilder. Auch eine Erdkugel demonstriert und hält ein Schild.

Hier teilnehmen: Öffentliche Sitzung 2022 – Klima- und Katastrophenschutz

Sie nehmen an der Öffentlichen Sitzung 2022 teil. Das freut uns! Das Thema ist: Klima- und Katastrophenschutz. Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. Sie nehmen im Internet teil? Dann klicken Sie bitte hier: Öffentliche Sitzung im Internet Dort gibt es auch einen Chat. Sie können im Chat Fragen stellen oder etwas zum Thema sagen. Hier finden […]

Monitoring heißt, dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen, die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

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Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A, 1020 Wien
buero@monitoringausschuss.at, Tel: +43 1 295 43 43 42
ZVR-Zahl 1020299228