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Monitoring­­Ausschuss.at

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Was ist der Monitoring­ausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.

Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

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Kinder mit Behinderungen haben Recht auf Bildung

Tag der Menschen mit Behinderungen: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ernst nehmen!

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Stellungnahme „Humanitäre Hilfe“ veröffentlicht

Durch die momentane Situation in der Ukraine und der vielfältigen Krisen weltweit werden die Probleme, die Menschen mit Behinderungen, die humanitäre Notsituationen erleben, erneut sichtbar. Barrieren, Ignoranz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und diskriminierende Systeme führen dazu, dass Hilfeleistungen nicht bei Menschen mit Behinderungen ankommen bzw nicht genutzt werden können.

Monitoring heißt, dass man eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich gemeinsam mit einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe von Menschen, die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

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Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A, 1020 Wien
buero@monitoringausschuss.at, Tel: +43 1 295 43 43 42
ZVR-Zahl 1020299228