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Was ist ein Fach-Ausschuss
und wer arbeitet dort mit?

Ein Fach-Ausschuss ist eine Gruppe von Personen,
die sich mit einer bestimmte Aufgabe beschäftigen.

Der UN-Fach-Ausschuss zum Schutz
von Menschen mit Behinderungen
überprüft für die UN,
ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in verschiedenen Ländern eingehalten werden.

In der UN-Konvention steht im Artikel 34,
dass es so einen Fach-Ausschuss geben muss.

Im UN-Fach-Ausschuss arbeiten 18 Personen
aus verschiedenen Ländern.
Alle Mitglieder müssen Erfahrungen
im Bereich Menschenrechte
für Menschen mit Behinderungen haben.

Der UN-Fach-Ausschuss arbeitet unabhängig.
Kein Mitglied muss sich an Anweisungen
von einer Stelle oder dem Staat halten.

Die Mitglieder werden für 4 Jahre gewählt.
Sie können einmal wiedergewählt werden.
Das heißt:
Jedes Mitglied darf höchstens 8 Jahre
für den UN-Fach-Ausschuss arbeiten.

Aufgaben

Der UN-Fach-Ausschuss überwacht,
ob alle Vertrags-Staaten die UN-Konvention einhalten.
Vertrags-Staaten sind alle Länder,
die die UN-Konvention unterschrieben haben.

Jedes Land muss regelmäßig einen Bericht schreiben.
Dort muss stehen,
welche Maßnahmen es gibt,
damit die UN-Konvention eingehalten werden.
In dem Bericht muss auch stehen,
was durch diese Maßnahmen schon besser geworden ist.

Der UN-Fach-Ausschuss prüft die
Staatenberichte der einzelnen Länder.
Der UN-Fach-Ausschuss beachtet dabei
die Erklärungen und Hinweise,
die die einzelnen Länder
zu dem Vertrag gemacht haben.

Wenn in einem Land Verbesserungen nötig sind,
kann der UN-Fach-Ausschuss Empfehlungen machen.
Aber es gibt kein Gesetz,
dass die Länder diese Empfehlungen umsetzen müssen.

Österreich hat die UN-Konvention auch unterschrieben.
Deshalb überprüft der UN-Fach-Ausschuss auch Österreich.

Manche Länder haben noch eine
zusätzliche Vereinbarung unterschrieben.
Diese Vereinbarung heißt „Fakultativ-Protokoll“.
In dieser Vereinbarung steht zum Beispiel,
dass einzelne Personen oder Personen-Gruppen
Beschwerden einbringen können.

Der UN-Fach-Ausschuss muss diese Beschwerden prüfen.

Der UN-Fach-Ausschuss kann ein Land
auch extra überprüfen.
Das ist möglich,
wenn es Informationen gibt,
dass es in einem Land schwere Verletzungen
der Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt.
Aber das betroffene Land muss zustimmen.

Der UN-Fach-Ausschuss muss alle 2 Jahre
einen Bericht an die zuständigen Stellen
bei den UN schicken.

Zusammenarbeit

Die Vertrags-Staaten arbeiten mit dem
UN-Fach-Ausschuss zusammen.
Sie helfen den Mitgliedern bei ihrer Arbeit.

Spezielle UN-Organisationen arbeiten
mit dem UN-Fach-Ausschuss zusammen.
Das ist dann möglich,
wenn es um spezielle Fachgebiete
dieser UN-Organisationen handelt.

Der UN-Fach-Ausschuss kann
diese UN-Organisationen einladen,
berichte zu einem bestimmten Thema zu schreiben.

Der UN-Fach-Ausschuss arbeitet auch
mit anderen Einrichtungen zusammen,
die sich um die Menschenrechte kümmern.
So ist eine einheitliche Arbeit
für die Menschenrechte möglich.