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Der Monitoringausschuss stellt fest, dass der NAP 2022-2030 in vielen Punkten nicht zur Umsetzung der UN Konvention geeignet ist.

Wie der UN-Fachausschuss bei seiner letzten Überprüfung des Vertragsstaates festhielt, ist Österreich in vielen Punkten säumig. Mit dem aktuellen NAP werden diese Problemlagen nicht angegangen und die Handlungsempfehlungen des Fachausschusses nicht beachtet. Im Bereich Inklusive Bildung und De-Institutionalisierung muss gar von Rückschritten gesprochen werden, andere Bereiche wie jene der Elternschaft werden gänzlich ignoriert. Der NAP enthält auch keine einheitliche Strategie für alle Bundesländer. Einzelne Maßnahmen sind daher nur in einzelnen Bundesländern vorgesehen, jedoch nicht in allen. Es ist nicht mit der Konvention vereinbar, wenn die Postleitzahl darüber entscheidet, welchen Rechtsanspruch eine Person mit Behinderungen hat.

„Der neue Aktionsplan sieht nicht die notwendigen Schritte vor, um die dringend notwendigen Veränderungen endlich anzugehen. Diese Veränderungen sind auch keine Fleißaufgabe, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Potential des neuen Aktionsplanes wurde nicht genutzt“, so Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschusses.

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan (NAP 2022-2030).