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Tag der Menschen mit Behinderungen: UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ernst nehmen!

Österreich ist bei der Umsetzung eines Inklusiven Bildungssystems nach wie vor säumig. Dies zeigt sich unter anderem in einer diskriminierenden Regelung zur Begrenzung des Schulbesuchs für Schüler*innen mit Behinderungen. Kinder mit sogenannten „sonderpädagogischem Förderbedarf“ haben in Österreich nur Anspruch auf zehn Jahre regulären Schulbesuch. Für den Besuch eines 11. und 12. Schuljahres benötigen sie eine behördliche Bewilligung. Sehr oft wird das Ansuchen jedoch abgelehnt. Ein Missstand, der umgehend zu beheben ist.

„Diese Situation ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Artikel 24 verpflichtet Österreich im Sinne der inklusiven Bildung zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderungen lernen können. Ihnen aufgrund einer Behinderung den Schulbesuch zu verwehren, verletzt Artikel 24 und das Prinzip der Chancengleichheit“, so Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses.

Inklusives Bildungssystem muss ausgebaut werden

Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung und die notwendige Unterstützung für ihren Schulbesuch. Bislang wurden jedoch kaum Ressourcen für die Umgestaltung zu einem Inklusiven Bildungssystem zur Verfügung gestellt. Generell gibt es in diesem Bereich hohen Aufholbedarf. Doch anstatt eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln, wird in Österreich das Sonderschulsystem konsolidiert. Tobias Buchner, Bildungsexperte im Monitoringausschuss: „Wir müssen leider feststellen, dass einerseits immer weniger Ressourcen für einen inklusiven Unterricht bereitgestellt werden. So zeigt sich eine kontinuierliche Aushöhlung der Bemühungen zu schulischer Inklusion, die auf dem Rücken von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen ausgetragen wird. Andererseits werden neue Sonderschulen gebaut oder alte renoviert – anstatt die Ressourcen aus dem Sonderschulsystem für den Aufbau der Inklusion zu nutzen.“ Die Vereinten Nationen stellten in ihren General Comments bereits fest, dass der Ausschluss vom allgemeinem Bildungssystem nicht zulässig ist und Bildungsinstitutionen und Programme für alle gleichberechtigt zugänglich sein müssen.

Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen gefordert

Auch der bundesweite Anspruch auf Schulassistenz ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Inklusion im Bildungsbereich, die umgesetzt werden muss. Das System der Schulassistenz ist für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besonders wichtig, da ihre Autonomie gefördert wird und sie gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderungen am Unterricht teilnehmen können. „Schulassistent*innen begleiten die Schüler*innen im Unterricht, bei Ausflügen und in den Pausen und fördern damit die Inklusion im Schulalltag. Diese Form der 1:1 Unterstützung auf Augenhöhe ist, wie auch die Persönliche Assistenz generell, in allen Bundesländern und unabhängig von Pflegestufen oder einer ,Behinderungsart‘ zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Christine Steger.

Vereinte Nationen überprüfen die Republik

Bereits 2013 bemängelte der UN-Fachausschuss bei seiner Überprüfung, dass der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems in Österreich stagniert und kein systematischer Abbau von Sonderschulen auszumachen ist. Kommendes Jahr wird Österreich wieder von den Vereinten Nationen überprüft, ob in den letzten Jahren zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt wurden. Als unabhängiges Überwachungsorgan, meldet der Monitoringausschuss Zweifel daran an, dass die aktuellen Bemühungen im Zuge des Nationalen Aktionsplanes Behinderung (NAP 2022-2030) das Potential haben, Inklusive Bildung voranzutreiben.

Der Schattenbericht der Monitoringmechanismen von Bund und Länder zeigt, dass in Österreich in vielen Bereichen akuter Handlungsbedarf für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht.