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Der Monitoringausschuss sagt,
dass Österreich die Sachwalterschaft ändern muss,
damit es die Menschenrechte einhält.

Das Justiz-Ministerium hat einen guten Entwurf
für ein neues Erwachsenen-Vertretungs-Recht gemacht.
Dieses neue Gesetz hätte die Sachwalterschaft abschaffen sollen
und durch Unterstützung bei der Entscheidung ersetzen sollen.

Nun sagt der Finanz-Minister, dass es dafür kein Geld gibt.

Der Monitoringausschuss sagt, dass das nicht sein darf.
Verglichen mit dem sonstigen Geld, das der Finanz-Minister ausgibt,
ist das Geld, das gebraucht wird, nicht so viel.

Mit dem neuen Gesetz wäre Österreich ein Vorbild für andere Länder.
Auch die Art und Weise, wie der Entwurf erarbeitet wurde, war sehr gut.
In drei Jahren Sitzungen und Arbeitsgruppen haben sich Menschen mit Behinderungen,
ganz besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten eingebracht.
Sie wurden genauso gehört wie Universitäts-Professorinnen und Professoren.

Dass Sachwalterinnen und Sachwaltern über Menschen mit Behinderungen entscheiden,
ist nach der UN-Konvention nicht erlaubt.
In den drei Jahren wurden auch viele Probleme und Miss-Stände aufgezeigt.
Auch der UNO-Ausschuss in Genf hat gesagt,
dass Österreich etwas tun muss.

Die Vorsitzende des Ausschusses fordert den Finanzminister auf,
das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen.
Es geht nicht, bei Menschen zu sparen,
die ihre Menschen-Rechte noch immer nicht leben dürfen.