Gerichtliche Erwachsenen-Vertreter und
gerichtliche Erwachsenen-Vertreterinnen sind Personen,
die Menschen mit Behinderungen
bei bestimmten Dingen unterstützen sollen.
Zum Beispiel bei Geld-Angelegenheiten
oder bei Erledigungen auf einer Behörde.

Früher haben diese Personen
„Sachwalter“ und „Sachwalterinnen“ geheißen.

Aber gerichtliche Erwachsenen-Vertreter und
gerichtliche Erwachsenen-Vertreterinnen
dürfen sich nicht in alle Dinge
im Leben dieser Person einmischen.

Ein Mensch darf Entscheidungen immer selbst treffen,
wenn das für ihn möglich ist.