Das österreichische Parlament
besteht aus zwei Organisationen:
dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Der Nationalrat macht die Gesetze,
die für ganz Österreich gelten.
Diese Gesetze heißen Bundes-Gesetze.

Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter
aus allen österreichischen Bundesländern.
Der Bundesrat darf allein keine Gesetze machen,
aber Gesetze ablehnen oder aufschieben.