Im Bundes-Behinderten-Gesetz steht,
dass es einen Bundes-Behinderten-Beirat geben muss.

Der Bundes-Behinderten-Beirat berät das BMASGK
bei allen Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.

Der Bundesminister oder die Bundesministerin
muss den Bundes-Behinderten-Beirat in allen wichtigen Fragen anhören.