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Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gratuliert der neuen österreichischen Regierung zur Einigung und wünscht den neuen Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen einen erfolgreichen Amtsbeginn.

Im neuen Regierungsprogramm Aus Verantwortung für Österreich bekennt sich die neue Regierung erfreulicherweise klar zur UN-Konvention: „Die nächsten Jahre sind nun der intensiven Umsetzung zu widmen“ und etwas später heißt es: „Jeder Politikbereich trägt im Sinne der Inklusion Verantwortung dafür, auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschen einzugehen.“ Damit hat die neue Regierung die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsmaterie anerkannt.

Insbesondere im Bildungsbereich wird eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig sein. Hier bleibt das Regierungsprogramm bedauerlicher Weise sehr vage. Es begnügt sich mit dem Vorhaben der „bestmöglichen“ Einbeziehung in den Regelunterricht von Kindern mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen und nennt die bedarfsgerechte Erhöhung der sonderpädagogischen Stunden im Bereich des Regelunterrichts. Ein klares und eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Inklusion aller Kinder bleibt damit allerdings aus.

Als durchaus begrüßenswert erachtet der Monitoringausschuss die Ankündigung der bedarfsgerechten Finanzierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP). Die Beurteilung des Bedarfs muss sich allerdings tatsächlich an den strengen Maßstäben der Konvention messen.

Auch der Ausbau der Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher*innen sowie die Schaffung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen für die Bereitstellung Persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen und unabhängig von der Art der Behinderungen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Unter dem Titel „Lohn statt Taschengeld“ wird angekündigt, dass Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in Einrichtungen wie Tageswerkstätten künftig regulären Lohn und damit ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten sollen. Die notwendigen Schritte dahin seien gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern zu erarbeiten.

Dennoch fehlen in der neuen Regierungsvereinbarung wesentliche Themen, wie zum Beispiel De-Institutionalisierung, also der Abbau von veralteten Wohnstrukturen wie Heimen, oder konkrete Maßnahmen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit. So hätte bei der Wahlrechtsreform vor allem darauf eingegangen werden müssen, wie Menschen mit Behinderungen ihr erstes staatsbürgerliches Recht, nämlich das Wahlrecht, umfassend barrierefrei ausüben können.

„Trotz vieler positiver Ansätze enthält die Regierungsvereinbarung einige Punkte, die ungenau formuliert sind oder zu denen konkrete Ausführungen fehlen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die angesprochenen Themen tatsächlich umgesetzt werden. Entscheidend ist jetzt, die Reformvorschläge in partizipativer Weise möglichst rasch zu erarbeiten und anschließend so rasch wie möglich umzusetzen“, so Martin Ladstätter, stv. Monitoringausschuss-Vorsitzender.