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Das stellte am 10. Februar 2020 der UN-Fachausschuss in Genf fest, der die Umsetzung der Kinderrechtekonvention überprüft – Der Monitoringausschuss fordert schnelles Handeln

Die Staatenprüfung machte deutlich, dass Österreich bei der Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen säumig ist. So wurde unter anderem moniert, dass es immer noch kein System der inklusiven Bildung in Regelschulen gibt und auch kein umfassender Plan zur De-institutionalisierung in den Bundesländern vorliegt“, erläutert Martin Ladstätter, stv. Vorsitzender des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Auch die bauliche Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Spielplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln sei laut Fachausschuss ungenügend. „Wenn sich Kinder und Jugendliche nicht frei bewegen können, wie sollen sie dann gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben? Diese Ausgrenzung schafft Barrieren zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen und führt zu Vorurteilen“, kommentiert Ladstätter.

Im Bereich der psycho-sozialen Behinderungen kritisiert der UN-Fachausschuss die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche aus Ressourcenmangel teilweise mit erwachsenen Patient*innen stationär untergebracht werden. Generell sei die Lage im Bereich der psycho-sozialen Gesundheitsversorgung unzureichend. Ladstätter stellt fest: „Wenn man sich den Bericht des UN-Fachausschusses ansieht, wird deutlich, wie viele Baustellen es im Bereich der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich gibt.“

Der Unabhängige Monitoringausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen überprüft, begrüßt die deutlichen Aussagen des UN-Fachausschusses. „Wir sind sicher, dass diese Botschaft ernst genommen wird und alle notwendigen Maßnahmen schnell angegangen werden, damit sich die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verbessern“, so Ladstätter abschließend.