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Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die in Österreich seit 1992 in Kraft ist. Um diesen menschenrechtlichen Meilenstein präsent zu halten, wurde am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte initiiert. Zu diesem Anlass ist es dem Unabhängigen Monitoringausschuss ein Anliegen, auf die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.

Barrierefreiheit steht nach wie vor Inklusion im Weg
Für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es zentral, dass sie Unternehmungen und Aktivitäten in der Freizeit erleben können. Dennoch gibt es besonders in diesem Bereich viele Barrieren, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erschweren. Das bemängelte auch der UN-Fachausschuss im Zuge seiner jüngsten Staatenprüfung: Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, öffentlicher Verkehrsmittel und von Spielplätzen sei nach wie vor unzureichend. „Das bedeutet für viele Kinder, dass sie aufgrund der Barrieren auf Spielplätzen im gemeinsamen Spiel mit Gleichaltrigen behindert werden. Oder, dass sie auf dem Weg zum Treffen mit Freund*innen erst einmal auf ein barrierefreies öffentliches Verkehrsmittel warten müssen. Das verringert Spontanität und bringt mühsame Wartezeiten mit sich“, erläutert Tobias Buchner, Bildungsexperte des Monitoringausschusses. „Man sieht daran deutlich, wie Kinder und Jugendliche in diesen Bereichen im Vergleich zu nichtbehinderten Peers benachteiligt werden.“

Baustelle Sonderschulen
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Österreich verpflichtet, sein Bildungssystem in ein inklusives umzuwandeln. Dennoch stagnieren die politischen Bemühungen in den letzten Jahren und sind sogar als rückläufig einzustufen. „Es lassen sich aktuell keinerlei Anstrengungen von Seiten der Bildungspolitik ausmachen, mehr Inklusion an Schulen zu erreichen und die inklusive Praxis zu verbessern. Im Gegenteil: Viele Lehrer*innen berichten dem Ausschuss, dass durch Stundenkürzungen die Ressourcen für inklusive Bildung zurückgefahren werden“, so Buchner. Gleichzeitig gäbe es auch keinen Plan, Sonderschulen abzubauen und die darin enthaltenen Ressourcen in die Inklusion zu überführen. Stattdessen würden Sonderschulen für viel Geld renoviert.

Was bedeutet das für Kinder mit Behinderungen?
Kinder in Sonderschulen sind 12 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Segregation ausgesetzt. „Auch wenn es in diesen Einrichtungen viele bemühte Pädagog*innen gibt, so wissen wir, dass sich Sonderschulen häufig behindernd auf das Selbstbild und auf den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt bzw. der Hochschule auswirken. Insbesondere Kinder mit Lernschwierigkeiten bzw. ,intellektuellen Behinderungen‘, sind überwiegend in Sonderschulen untergebracht. Dadurch wird soziale Ungleichheit hergestellt, die sich auf das gesamte weitere Leben der Personen auswirkt“, stellt Buchner fest. Mit dem Eintritt in die Sonderschule ist für viele Kinder mit Behinderungen die weitere Laufbahn scheinbar besiegelt. Oft kommen sie nach der Schule in relativ große Wohneinrichtungen und arbeiten in Werkstätten, wofür sie lediglich ein „Taschengeld“ statt einer fairen Entlohnung erhalten. Ein inklusives Bildungssystem soll diese Benachteiligungen beseitigen und ein gemeinsames Lernen für alle ermöglichen.

Diese Lebensrealitäten zeigen deutlich, dass in Sachen Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und speziell im Bildungsbereich noch großer Handlungsbedarf für die Republik besteht, damit Inklusion und die Rechte der UN-Konventionen endlich Realität werden.