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Vom 21. bis 23. August ist Österreich auf dem Prüfstand der Vereinten Nationen

Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich 2008 gemäß Artikel 35 und 36 der Konvention dazu verpflichtet, spätestens alle 4 Jahre an den UN-Fachausschuss in Genf zu berichten. Die UN-BRK ist erfolgreich und wurde von sehr vielen Staaten unterschrieben. Die große Anzahl der Erstprüfungen von Staaten hat dabei für erhebliche Verzögerungen gesorgt. Deshalb findet die Staatenprüfung, 2023 erst zum zweiten mal statt. Der österreichische Staat berichtet dem UN-Fachausschuss, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um seine Verpflichtungen aus der Konvention zu erfüllen und zeigt auf, welche Fortschritte erreicht werden konnten.

Wer fährt 2023 nach Genf zur Staatenprüfung Österreichs?

Staatendelegation

  • Den Staat Österreich vertreten: Außenministerium, Sozialministerium, die Involvierung weiterer Ministerien ist möglich

Behindertenanwaltschaft

Unabhängige Überwachungsorgane (NHRI – National Human Rights Institution)

  • Unabhängiger Monitoringausschuss

Für den Unabhängigen Monitoringausschuss fahren zur Staatenprüfung:

Vorsitzteam: Tobias Buchner & Daniela Rammel

Monitoringausschussmitglied: Bernadette Feuerstein

Öffentlichkeitsarbeit für den MA: Heidemarie Egger

  • Volksanwaltschaft

Zivilgesellschaftliche Delegation

  • Behindertenrat (übernimmt die Koordination der zivilgesellschaftlichen Delegation)
  • und weitere Organisationen

Wie kann man mehr über die Staatenprüfung erfahren?

  • Online-Übertragung der Staatenprüfung von Österreich
    Dienstag, 22.08.2023 – 15:00-18:00 Uhr: Link zum LIVE-Stream
    Mittwoch, 23.08.2023 – 10:00-13:00 Uhr: Link zum LIVE-Stream
  • Berichterstattung über die Kanäle des Monitoringausschuss (Website, Social Media, Pressearbeit)

Auf welcher Basis wird Österreich in Genf geprüft?

Eine der Grundlagen ist der Staatenbericht von Österreich aus dem Jahr 2019, der wiederum die Beantwortung der Fragenliste (List of Issues) des UN-Fachausschusses ist.

Im ursprünglichen Verfahren gab es 3 Dokumente die ausgetauscht werden: Einen Staatenbericht des Vertragsstaates, eine Liste mit Rückfragen des UN-Fachausschusses und eine Antwort auf die Fragen des Vertragsstaates. Um die Dauer der Prüfung zu verkürzen, wird inzwischen im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“ (simplified procedure) gearbeitet. Bei diesem Verfahren muss der Vertragsstaat keinen ersten Bericht schreiben, sondern bekommt direkt eine Fragenliste, der Staatenbericht aus 2019 ist die Antwort auf die Fragenliste des UN-Fachausschusses. Die Fragenliste (List of Issues) basiert auf den Handlungsempfehlungen des Ausschusses, sowie weiteren für den jeweiligen Vertragsstaat relevanten Fragen. Zusätzlich holt der UN-Fachausschuss für die Erstellung der Fragenliste die Meinung der Zivilgesellschaft ein.

Für die Staatenprüfung 2023 werden die ergänzend zum Staatenbericht auch die Berichte aus der Zivilgesellschaft und die Monitoringberichte der Volksanwaltschaft sowie des Unabhängigen Monitoringausschuss herangezogen. Jede zivilgesellschaftliche Organisation kann einen Bericht einbringen und vor dem Ausschuss gehört werden. Üblich ist die Koordination eines gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Berichts durch eine lokale Dachorganisation, in Österreich ist dies der Behindertenrat. Deadline für die Einreichung von Berichten ist der 01. August 2023.

Was passiert während der Prüfung im UN-Fachausschuss in Genf?

Auf Basis der eingegangenen Berichte hört sich der UN-Fachausschuss Statements der Delegationen an und stellt Fragen. Am Montag den 21. August findet das „private meeting“ statt, bei dem die Zivilgesellschaftliche Delegation, der Unabhängige Monitoringausschuss und weitere Organisationen vom UN-Fachausschuss gehört und befragt werden. Die öffentliche Staatenprüfung Österreichs findet von 22. bis 23. August statt, die österreichische Staatendelegation steht dem UN-Fachausschuss Rede und Antwort und die Überwachungsorgane geben ihre Statements ab.

Was passiert nach der Prüfung im UN-Fachausschuss in Genf?

Einige Tage/Wochen nach der Prüfung in Genf veröffentlicht der UN-Fachausschuss die „concluding observations“ („abschließende Bemerkungen“). Sie beinhalten Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK Behinderungen in Österreich. Diese abschließenden Bemerkungen stellen einen wichtigen Maßstab für die Bewertung der Fortschritte in der Konventionsumsetzung dar und dienen als wichtiger Referenzpunkt für Forderungen. Es gibt keine unmittelbaren Sanktionen wie finanzielle Strafen oder ähnliches. Nichtsdestotrotz hat das Ergebnis der Staatenprüfung Auswirkungen auf das völkerrechtliche Ansehen Österreichs.