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Im Sonderbericht Inklusive Bildung wird gezeigt, dass Österreich den aus Artikel 24 erwachsenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Auch den im Rahmen der letzten Staatenprüfung von Seiten der Vereinten Nationen erfolgten Handlungsempfehlungen wurde in den letzten Jahren in nicht genügender Weise entsprochen. Insgesamt zeigt sich eine kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bildung.

Die Maßnahmen zum flächendeckenden Ausbau Inklusiver Bildung sind ungenügend:

  • Das separierende Sonderschulsystem wird aufrechterhalten und sogar ausgebaut.
  • Mangelnde Barrierefreiheit an Schulen
  • Chronische Unterfinanzierung inklusiver Bildung
  • Menschen mit Behinderungen werden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen nicht einbezogen.
  • Zugang zu Studium und Lehrer*innenausbildung ist für Menschen mit Behinderungen erschwert.

Mit Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Österreich dazu, dass alle Kinder mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt lernen können. Der Monitoringausschuss zeigt mit dem Sonderbericht Inklusive Bildung, dass Artikel 24 immer noch nicht umgesetzt ist. Was dies bedeutet, zeigen die Erfahrungen der Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen der Öffentlichen Sitzung „Inklusionslücke Bildung“ geteilt werden.

Mediale Berichterstattung zur Veröffentlichung des Sonderberichts Bildung:

Weitere OTS Meldungen als Reaktion auf unseren Sonderbericht:

 

Dokumente

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