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Unabhängiger Monitoringausschuss, Salzburger Monitoringausschuss und Tiroler Monitoringausschuss fordern Überarbeitung des Maßnahmengesetzes

Trotz der Verpflichtung Österreichs, die UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene umzusetzen, nehmen Bundes- und Ländermonitoringausschüsse stetige Verschlechterungen in Sachen baulicher Barrierefreiheit wahr. „Das geplante Salzburger Maßnahmengesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht völlig inakzeptabel. Es ist unfassbar, dass hier Geringverdiener*innen und Menschen mit Behinderungen gegeneinander ausgespielt werden“, stellt Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, fest. „Es benötigt dringend mehr leistbaren Wohnraum, der aber auch zwingend barrierefrei sein muss, um selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Davon profitieren Familien und ältere Menschen genauso wie Menschen mit Behinderungen. Zudem ist Barrierefreiheit seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr verhandelbar.“ Eine 2017 vom Deutschen Städte und Gemeindebund (DStGB) vorgestellte Studie belegt, dass Barrierefreiheit in Neubauwohnungen annähernd kostenneutral realisierbar ist.

Salzburger Monitoringausschuss: Menschen mit Behinderungen benötigen kostengünstige und barrierefreie Wohnungen

„Menschen mit Behinderungen müssten im Zentrum der Bemühungen von Entscheidungsträger*innen stehen, wenn es um leistbaren Wohnraum durch Neubauten geht“, fordert Karin Astegger, Vorsitzende des Salzburger Monitoringausschusses. Menschen mit Behinderungen gehören aufgrund vieler Hürden und behinderungsbedingter Mehrausgaben zu den ökonomisch benachteiligten und sogar armutsgefährdeten Gruppen. Es gibt großen Mangel an barrierefreien Wohnungen, der aus Kostengründen nur durch Neubau behoben werden kann. „Angesichts der massiven Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen durch die Rücknahme von Barrierefreiheits-Vorgaben mutet es geradezu grotesk an, dass in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf behauptet wird, es gäbe keine ,direkten oder indirekten Auswirkungen‘ auf, die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft‘“, merkt Astegger an.

Zu wenig barrierefreier Wohnraum – auch in Tirol

In Tirol gibt es, wie in ganz Österreich, viel zu wenig barrierefreien Wohnraum. Das führt dazu, dass Menschen nicht selbstbestimmt wohnen können und kaum unter Wohnungen oder am Wohnungsmarkt auswählen können. Sie können auch oft nicht gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen, weil sie andere Personen – Verwandte, Bekannte, Freund*innen – nicht in ihren Wohnungen besuchen können. Viele Menschen sind von diesen Beschränkungen betroffen, da fast alle im Laufe ihres Lebens auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Dies führt volkswirtschaftlich zu Mehrkosten, da durch Barrieren eingeschränkte Personen unnötig mehr Unterstützungsleistungen brauchen oder in Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden müssen.

Barrierefreies Bauen ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges Bauen im Sinne der Allgemeinheit. Die Nachhaltigkeitsziele der UNO umfassen deshalb auch soziale Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Bauen umfasst neben dem Achten auf schonenden Flächen- und Energiebedarf auch, dass umfassend barrierefrei gebaut wird.

Die Kosten für Barrierefreiheit im Neubau sind verschwindend gering. Wer nicht barrierefrei baut, baut teuer, da spätere Umbauten hohe Kosten verursachen. Diese Ausgaben entstehen dabei nicht nur durch das Bauen, sondern zum Beispiel auch durch Uneinigkeit der Wohnungsbesitzenden oder der Bauträger, die oft Umbauten und Lifteinbauten unmöglich machen. Strukturelle Mängel müssen dann als persönliche Konflikte bearbeitet werden.

Der Tiroler Monitoringausschuss hat in seiner aktuellen Stellungnahme zum Thema Wohnen die Thematik umfangreich aufgearbeitet.

Wichtig sind positive Schritte zu mehr Barrierefreiheit wie:

  • Verpflichtung zum barrierefreien Bauen wieder bereits ab 4 Wohnungen
  • Umfangreiche Beratungen für alle zum barrierefreien Bauen
  • Erhöhung der finanziellen Anreize für nachhaltiges Bauen auch im Sinne der Barrierefreiheit (mit Förderungen und auch steuerlich)
  • Verpflichtende Ausbildung von Architekt*innen und allen im Baubereich Tätigen zur Senkung der Kosten durch sinnvolle Planungen
  • Verpflichtende Einbeziehung von Sachverständigen für barrierefreies Bauen in den Bauverfahren, um Fehler zu vermeiden