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Das Sozialministerium nimmt bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Focal-Point der Republik eine wichtige Rolle ein. Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 befindet sich gerade im Abstimmungsprozess und zahlreiche weitere Vorhaben aus dem Regierungsprogramm mit enormer menschenrechtlicher Dringlichkeit gilt es zu koordinieren und forcieren: Insbesondere die bundeseinheitlichen Regelungen der Persönlichen Assistenz wären ein großer Schritt im Sinne der UN-Konvention. In Anbetracht der Zuständigkeiten in verschiedenen Ministerien und Stellen für diese umfangreichen laufenden Aufgaben ist es höchst bedenklich, die koordinierende Fachperson zu streichen. Der Unabhängige Monitoringausschuss teilt die Sorgen von zahlreichen Interessenvertretungen, dass sich die Kürzung der Sonderberatungsstelle für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen äußerst kontraproduktiv auswirkt.

„Die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sind in der Realpolitik unterrepräsentiert. Daher ist das Streichen der Stelle des Sonderberaters mit Fachexpertise das falsche Zeichen für alle Menschen mit Behinderungen in Österreich“, so Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende. 
Der Monitoringausschuss ersucht daher diese geplante Maßnahme noch einmal zu überdenken.