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Monitoringausschuss verweist auf Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Menschen mit Behinderungen, die außerhalb von Einrichtungen leben und kein ausreichendes Einkommen haben, sind auf Sozialhilfe angewiesen. Der aktuell vorliegende Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vermittelt nicht nur durch seinen Titel einen Rückfall in die Armenfürsorge, die lediglich ein Überleben am untersten Rand der Gesellschaft möglich macht. Das widerspricht klar der UN-BRK, mit deren Ratifizierung sich Österreich verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, gibt zu bedenken: „Die Mindestsicherung sah für seine Bezieher*innen nur das Nötigste zum Überleben vor. Das geplante Sozialhilfe-Grundgesetz ermöglicht es nun, diese Auszahlungen noch zu unterschreiten. Besonders für Menschen mit Behinderungen, die oft mit erhöhten Ausgaben zu kämpfen haben, würde die Einführung des neuen Modells nach dem vorliegenden Entwurf einen Rückschritt in Richtung Fremdbestimmung und eine massive Verschlechterung ihrer Lebensqualität bedeuten.“

Die Stellungnahme des Monitoringausschusses finden Sie hier