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Am 5. Juli fand in Velden eine Fachtagung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen statt. Thema war „Selbstbestimmtes Leben – auch für Menschen mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf?“. Neben dem ehemaligen Nationalratsabgeordneten Franz-Joseph Huainigg und Rechtsanwalt Christian Gepart war auch Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, als Referentin geladen.
Steger erörterte in ihrem Vortrag die Möglichkeiten der Persönlichen Assistenz und verdeutlichte das Recht auf eine unabhängige Lebensführung. Dieses ist in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. „Menschen mit Behinderungen müssen NICHT in einer besonderen Wohnform, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, leben“, betont Steger. Österreich müsse als Vertragsstaat der Konvention dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen Unterstützungsdienste, wie Persönliche Assistenz, nützen können: „Diese Dienste unterstützen beim Leben in der Gemeinschaft und befördern somit Inklusion.“