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Monitoringorgane: Versäumnisse bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dringend nachholen

„Während der aktuellen COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Dabei ist der beste Schutz vor struktureller Benachteiligung die konsequente Umsetzung der UN-Konvention, die in Österreich seit 2008 Gültigkeit hat“, so Christine Steger – Vorsitzende des Bundes-Monitoringausschusses. Besonders deutlich wird diese Notwendigkeit, wenn man die Situation von Menschen, die in Einrichtungen leben, mit jener von Menschen, die selbstbestimmt in eigenen Wohnungen leben, vergleicht. Menschen in Einrichtungen wurden über einen längeren Zeitraum und zum Teil unverhältnismäßig stark in ihrer Freiheit beschränkt. Darüber hinaus blieben sie besonders lange sozial isoliert. Da Sondereinrichtungen den Prinzipien von selbstbestimmtem Leben und Inklusion in der Gemeinschaft widersprechen, müssen sie dringend abgeschafft werden. Das verlangt auch Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Oberösterreich: Empfehlungen an Land veröffentlicht

Es kam in vielen Bereichen, in denen bereits Barrieren abgebaut werden konnten, im Zuge der Corona-Pandemie zu neuen Barrieren. Menschen mit Vorerkrankungen haben durch das Corona Virus ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Auch Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit haben zusätzliche Hürden. Sie alle sind durch die Pandemie noch stärker isoliert und dadurch oft von Informationen ausgeschlossen. Die Kontakte zu ihren Familien, zu Freunden und zu denjenigen, die sie unterstützen, sind zuweilen sehr begrenzt. Sorgen begleiten viele Menschen intensiv, belasten und erschweren die Bewältigung des Alltags. „Der oberösterreichische Monitoringausschuss hat Empfehlungen veröffentlicht, damit pandemiebezogene Barrieren schnellstmöglich abgebaut werden können und die Situation von Menschen mit Behinderungen zukünftig berücksichtigt werden kann“, erläutert Heidemarie Bräuer, Vorsitzende des Monitoringausschusses OÖ.

Tirol: Stellungnahme zur Pandemie veröffentlicht

In Tirol veröffentlichte der Tiroler Monitoringausschuss gleich zu Beginn der Pandemie eine Stellungnahme, in der die Besorgnis über die fehlende Beteiligung und Beachtung von Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck gebracht wurde. In weiterer Folge wurde ein wöchentlich tagendes Covid-Krisenteam für den Bereich Menschen mit Behinderungen eingerichtet, das eng mit der Einsatzleitung des Landes vernetzt war und ist.
Grundsätzlich zeigte sich auch in Tirol, dass Deinstitutionalisierung ein wichtiges Kernanliegen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben muss. Die Schwachstellen von Institutionen traten bei der im Dezember 2020 durchgeführten öffentlichen Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses klar zu Tage. Auch dazu wurde im Anschluss eine Stellungnahme veröffentlicht.
Wichtig ist es, für die Zukunft zu lernen und Menschen mit Behinderungen schon in die Erstellung von Krisen- und Katastrophenschutzplänen einzubeziehen. Menschen mit Behinderungen dabei als Expert*innen in eigener Sache anzuerkennen, ist dabei ein zentraler Schritt.

Der Schattenbericht aller Ländermonitoringorgane analysiert die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich und zeigt auf, bei welchen weiteren Themen dringender Handlungsbedarf besteht.