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Der Unabhängige Monitoringausschuss gratuliert der Vorsitzenden Christine Steger zur Ernennung als Behindertenanwältin. Mit der Besetzung von Christine Steger wurden die Weichen gestellt, um den Rechtszugang von Menschen mit Behinderungen in Österreich weiter zu forcieren.

Mit unermüdlichem Einsatz und umfänglichen Wissen leitet Christine Steger bereits seit 2018 den Unabhängigen Monitoringausschuss als Vorsitzende. Sie hat das Büro des Monitoringausschuss aufgebaut und den Monitoringausschuss als unabhängiges Gremium zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich als wichtige Stimme positioniert.

„Auch in meiner neuen Rolle als Behindertenanwältin wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen meine Leitlinie sein. Als Behindertenanwältin und erste Frau mit Behinderungen in dieser Rolle werde ich mich für die vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich einsetzen, insbesondere für Frauen mit Behinderungen“, so Christine Steger.

Die Mitglieder des Monitoringausschuss begrüßen die Entscheidung des Sozialministeriums. Tobias Buchner (stv. MA-Vorsitzender): „Ich freue mich über die Ernennung von Christine Steger. Sie ist eine exzellente Wahl für dieses Amt, da sie eine hochkompetente, wortmächtige und vor allem tatkräftige Anwältin für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen sein wird.“ Daniela Rammel (stv. MA-Vorsitzende) ergänzt: „Mit Christine Steger übernimmt erstmals eine Frau mit Behinderungen diese wichtige Aufgabe, das ist besonders erfreulich. Durch ihre Erfahrungen im Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Vorsitztätigkeit im Unabhängigen Monitoringausschuss wird sie die Interessen von Menschen mit Behinderungen bestens vertreten.“