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Der Unabhängige Monitoringausschuss ist alarmiert über die anhaltend unzureichende psychosoziale Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen. Aktuelle Zahlen von VertretungsNetz zur Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigen einen Anstieg stationärer Unterbringungen und betroffener Kinder seit 2019. Zudem komme es zunehmend zu Freiheitsbeschränkungen, wie Beschränkungen auf einen Raum oder Gurtfixierungen am Bett. Auch die Volksanwaltschaft hat zuletzt auf die unzureichende psychiatrische Versorgung hingewiesen. Diese Entwicklungen stehen im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), insbesondere dem Recht auf Gesundheit und gleichberechtigten Zugang zur Versorgung (Artikel 25 UN-BRK).

Katta Spiel, Vorsitz: „Die steigende Verwendung von Freiheitsbeschränkungen zeigt den desolaten Zustand der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf. Dabei fehlt es weiterhin an Ressourcen und aussagekräftigen Daten, um ein bundesweit koordiniertes adäquates Versorgungsangebot aufzubauen. Es herrscht dringender Handlungsbedarf.“

Mängel in der Umsetzung des Rechts auf psychische Gesundheit

Der Unabhängige Monitoringausschuss weist seit Jahren auf die unzureichende Versorgung hin. Trotz punktueller Verbesserungen bestehen weiterhin Engpässe bei Fachärzt*innen, Psychiatriebetten und kassenfinanzierten Therapieplätzen. Lange Wartezeiten auf Diagnostik und Behandlung, unzureichende Übergänge zwischen Kinder- und Erwachsenenpsychiatrie sowie fehlende Nachsorge verschärfen die Lage zusätzlich. Fehlende Daten zu Bedarf und Versorgung erschweren eine gezielte Planung. Im ländlichen Raum sind Angebote seltener und schwerer erreichbar. Dazu kommt: viele Einrichtungen oder Hilfsangebote sind nicht barrierefrei, aufgrund von physischen und kommunikativen Barrieren.

Empfehlungen:

  • Gesicherte Finanzierung: Ausreichende Mittel für kostenlose Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung; Ausbau von Kinder- und Jugendpsychiatrie und mobilen Angeboten.
  • Gesetzliche und strategische Koordination: Vereinheitlichung rechtlicher Zuständigkeiten sowie bundesweite und sektorübergreifende Strategie für Versorgung.
  • Niederschwelliger Zugang (One-Stop-Shop): Unbürokratischer, schneller Zugang zu psychosozialer Versorgung an einer Stelle.
  • Prävention: Präventionsprogramme stärken, mentale Gesundheit im Alltag verankern (z. B. als Schulfach), Ausbau und Anerkennung von Selbsthilfe- und Peer-Angeboten.
  • Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen: Verpflichtende Inhalte zu psychosozialer Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
  • Strukturelle Ursachen adressieren: Maßnahmen gegen Kinderarmut, intersektionale Diskriminierung, Gewalt und Klimaschutz; Entstigmatisierung und Bewusstseinsarbeit.
  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Einbindung bei Planung und Umsetzung von Gesundheitsprogrammen.
  • Datenlage verbessern: Systematische, aufgeschlüsselte Daten zu Bedarf und Angebot.

2026 legt der Unabhängige Monitoringausschuss einen Fokus auf die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und veranstaltet dazu auch eine Öffentliche Sitzung am 15. Oktober 2026.