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Wien (OTS) – Der Unabhängige Monitoringausschuss sieht das Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderungen gefährdet. Erst kürzlich hatte das Überwachungsorgan auf den zunehmenden Ausbau des Sonderschulsystems hingewiesen. In mehreren Bundesländern werden neue Sonderschulen gebaut, während inklusive Angebote an Regelschulen weiter unterfinanziert bleiben oder reduziert werden.

„Wir stellen mit Besorgnis fest, dass zunehmend das Schulrecht von Kindern mit Behinderungen infrage gestellt wird”, sagt Daniela Rammel, Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss. In der Steiermark wurden Kinder einer Schule wie durch Medienberichte aufgedeckt, als ‚nicht schulfähig‘ bezeichnet. Dies widerspricht klar der Verpflichtung Österreichs, Kindern mit Behinderungen gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ihr Recht auf Bildung sicherzustellen.

‘Elternwahlrecht’ nicht UN-BRK-konform

Bildungspolitik und Verwaltung berufen sich häufig auf das sogenannte ‘Elternwahlrecht’, um den Erhalt von Sonderschulen zu rechtfertigen. Demnach sollen Eltern von Kindern mit Behinderungen die Wahl zwischen Sonderschule und Regelschule haben.

Allerdings fehlt in der Praxis eine echte Wahl, weil inklusive Strukturen an Regelschulen seit Jahren unterfinanziert bleiben – etwa barrierefreie Schultransporte, Assistenz oder Gebärdensprach-Kompetenz. Währenddessen erhalten Sonderschulen deutlich mehr Ressourcen. Außerdem geht es hier um das Recht der Kinder auf qualitätsvolle inklusive Bildung, die Konvention sieht keine Sonderschulen vor.

Daniela Rammel: „Der UN-Fachausschuss war 2023 in seinen Handlungsempfehlungen sehr deutlich: Österreich soll in ein inklusives Bildungssystem investieren und das segregierende Sonderschulsystem unverzüglich beenden.“

Stellungnahmen zum Thema

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