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 „Der ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist verpflichtet, sein Angebot für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Dazu ist es dringend notwendig, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit auszubauen. Rückschritte und Einsparungen in diesem Bereich sind absolut nicht akzeptabel“, so Monitoringausschuss-Vorsitzende Christine Steger. „Klar ist, dass auch der ORF der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet ist, die in Artikel 21 das Recht auf freien Informationszugang festschreibt.“

Der Monitoringausschuss begrüßt daher die Zusage des ORFs, gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, einen Etappenplan zum Ausbau der Barrierefreiheit beim ORF zu erarbeiten.