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„Wir gratulieren Herrn Dr. Hofer als langjährigen Experten zur Wiederbestellung als Behindertenanwalt und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende. 

Die Funktion des Behindertenanwaltes ist von zentraler Bedeutung und fördert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen, die sich Diskriminierungen ausgesetzt fühlen, erhalten für ihren Einzelfall Unterstützung. Die Grundlage für die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft bildet das Behindertengleichstellungspaket 2006.