Sie lesen die Standardversion dieser Seite

Viele Menschen mit psychosozialen Behinderungen bzw. „psychischen Erkrankungen“ haben durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel durch wenig Sozialkontakte oder häusliche Isolation, besonders zu kämpfen. „Die wichtigen Sicherheitsmaßnahmen können für Menschen mit psychosozialen Behinderungen eine große Herausforderung bedeuten. Daher ist es besonders wichtig, dass die Möglichkeit besteht, beispielsweise Therapien so gut wie möglich in online oder telefonische Beratungsgespräche umzuwandeln“, erläutert Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende.

Der Unabhängige Monitoringausschuss begrüßt die vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie bei der ÖGK und der BVAEB erreichte Sonderregelung, dass online und telefonisch durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen nach den gültigen Standards in gleicher Form honoriert werden, als wenn diese in Praxen durchgeführt worden wären. „Diese Maßnahme erleichtert den Zugang für die betreffenden Personen ungemein und sollte daher auch nach dem Abklingen der COVID-19-Krise beibehalten werden“, ergänzt Steger. 

Generell besteht bei der Versorgung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen großer Aufholbedarf für Österreich. „Menschen mit psychosozialen Behinderungen müssen viel zu lange auf notwendige Behandlungen warten, sollten sie die Kosten dafür nicht selbst tragen können. Diese Verzögerungen können fatale Folgen haben, die sich negativ in allen Bereichen des Lebens auswirken“, erläutert Steger. „Zeitgerechte professionelle Unterstützung durch ein multi-professionelles Team muss unmittelbar und unbürokratisch zur Verfügung stehen.“

Zudem fehlt es nach wie vor an bundeseinheitlichen Standards für die Versorgung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen. „Es darf nicht von der Versicherung oder der Postleitzahl einer Person abhängen, auf welche Leistungen sie Anspruch hat. Wir benötigen dringend bundeseinheitliche Standards, damit für alle Menschen mit psychosozialen Behinderungen die ihnen zustehende Unterstützung gewährleistet werden kann“, so Steger weiter. „Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet Österreich dazu, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zu sichern. Das bedeutet auch, die psychosoziale Versorgung und Dienstleistung auszubauen und sie für alle betreffenden Menschen zugänglich zu machen.“