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Der Monitoringausschuss teilt die Beobachtungen und Kritik des UN-Fachausschusses in Genf. Die COVID19-Krise verdeutlicht, wie dringlich die konsequente Umsetzung der UN-BRK und ihrer Menschenrechte ist.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2008 verpflichtete sich Österreich zur Umsetzung der dort festgeschrieben Rechte, die für Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen gewährleisten sollen. Auch in Krisenzeiten muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte ausleben können und keine Benachteiligung erleben.

„Die COVID19-Pandemie hat uns gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen in Krisenzeiten besonders von ihren Auswirkungen betroffen sind. Grund dafür sind manifeste Diskriminierungen und fehlende Gleichstellung in allen Lebensbereichen“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende, fest. Bei Maßnahmen seien daher dringend die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen zu beachten, um Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. „Beispielsweise im Bereich der Persönlichen Assistenz, die selbstbestimmtes Leben ermöglicht, standen Menschen mit Behinderungen vor großen Problemen, da es einen massiven Engpass bei Schutzausrüstungen gab und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Damit ist das selbstbestimmte Leben in Gefahr, das Artikel 19 der UN-BRK jeder Person mit Behinderungen garantiert.“ Zudem verpflichte Artikel 11 der UN-BRK seine Vertragsstaaten, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen wie humanitären Notlagen zu gewährleisten. Es brauche durchdachte und schnelle Lösungswege, auch im Falle einer weiteren COVID19-Welle.

Der Unabhängige Monitoringausschuss unterstreicht die dringliche Empfehlung des UN-Fachausschusses, Menschen mit Behinderungen ausdrücklich in die staatliche Notfallplanung sowie notwendige Krisenmaßnahmen einzubeziehen. Steger betont: „Es muss klar sein, dass die Expertise von Menschen mit Behinderungen zwingend in allen Krisenstäben vertreten sein muss. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und dürfen keinesfalls bei zentralen Entscheidungen ausgeschlossen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass notwendige Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen praktikabel, nicht-diskriminierend und barrierefrei sind.“

„Wir müssen dringend aus der Krise lernen und erkennen, dass die beste Maßnahme, um auch Menschen mit Behinderungen vor Auswirkungen zu schützen und eine Benachteiligung zu verhindern, die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene ist. Außerdem wird es einer multidimensionalen Auseinandersetzung mit der Situation von Menschen mit Behinderungen während der Pandemie bedürfen“, stellt Steger abschließend fest.