Der Prozess der Erarbeitung und das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes wurde vom UN-Ausschuss bei der Staatenprüfung im Jahr 2023 als einer von wenigen Punkten als besonders positiv hervorgehoben., erinnert Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.Im Herbst 2024 wurde im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Ergebnisse der externen Evaluierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes in die Rechtslage einzuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe wurde seitens des Justizministeriums – noch bevor es zu einer gemeinsamen Entscheidung gekommen war –, aufgelöst. Nunmehr ist geplant, mit dem Budgetbegleitgesetz Änderungen im Erwachsenenschutzrecht vorzunehmen, die den Diskussionsinhalten der Arbeitsgruppe widersprechen und einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen zur Folge haben.
Dass Österreich ausgerechnet jenen international gelobten Prozess der Partizipation abbricht und damit von dem Grundsatz ‚Nichts ohne uns über uns‘ abkehrt, ist vollkommen unverständlich und äußerst bedauerlich
, verdeutlicht Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Konkret ist im Budgetbegleitgesetz vorgesehen, die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre zu verlängern und die Verpflichtung zu streichen, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.
„Fristen schützen Menschenrechte. Wer sie ausdehnt, ohne guten Grund, schwächt das Prinzip der Überprüfbarkeit. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Richter*innen in einem großen Ausmaß auf die Beauftragung eines Clearings verzichten und damit Erwachsenenvertretungen ohne umfassende Überprüfung von deren Notwendigkeit verlängert werden.“, gibt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, zu bedenken.
Die geplanten Änderungen wären ein Rückschritt und ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Notwendig wäre, mit Vorsorgemaßnahmen dafür zu sorgen, dass Erwachsenenvertretungen gar nicht erst notwendig werden. Da sind die Länder gefragt.
, verdeutlicht Volksanwalt Bernhard Achitz.
Die Vertreter*innen von Behindertenrat, Monitoringausschuss und Volksanwaltschaft setzen sich dafür ein, die geplanten Änderungen aus dem Budgetbegleitgesetz zu streichen und wieder den Weg der Partizipation zu bestreiten, um in einem gemeinsamen Prozess bestehende Herausforderungen zu lösen.