Am 13. Juni 2025 findet eine Pressekonferenz mit Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzender des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Volksanwalt Bernhard Achitz statt.
Der Hintergrund
Mit dem am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Selbstbestimmungsrechte von Menschen, die einen gerichtlichen Vertreter haben, massiv gestärkt. Mit einer im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen Novelle sollen diese Selbstbestimmungsrechte teilweise rückgebaut und das System in die Zeit des Sachwalterschaftsrechts zurückkatapultiert werden. Damit wird es wieder dazu kommen, dass Personen, die einen Erwachsenenvertreter haben, diesen in den meisten Fällen bis zum Ende ihres Lebens nicht mehr loswerden.So ist geplant, dass ab 1. Juli 2025 die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und die Verpflichtung gestrichen wird, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.Zeit: Freitag, 13. Juni 2025, 10:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Medienvertreter*innen können an der Pressekonferenz auch via Zoom teilnehmen: Meeting-ID: 814 1565 7002, https://us06web.zoom.us/j/81415657002
Pressekonferenz von Behindertenrat, Monitoringausschuss und Volksanwaltschaft zu im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht
Am Podium: Martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und Bernhard Achitz, Volksanwalt
Datum: 13.06.2025, 10:00 Uhr – 13.06.2025, 11:00 Uhr
Art: Pressetermine
Ort: Presseclub Concordia
Bankgasse 8
1010 Wien
Österreich