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Der Jahresbericht 2024 des Unabhängigen Monitoringausschusses dokumentiert wichtige Entwicklungen und Initiativen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Fokus des Jahres stand das Thema De-Institutionalisierung, also der Abbau von Institutionen und der Übergang zu einem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft. Der Bericht zeigt, dass dieser Übergang in Österreich weiterhin vor großen Herausforderungen steht, etwa durch fehlende bundesweite Strategien, unzureichende Persönliche Assistenz und mangelnden barrierefreien Wohnraum.

Zentrale Aktivitäten umfassten eine Öffentliche Sitzung zum Thema De-Institutionalisierung in Feldkirch gemeinsam mit dem Vorarlberger Monitoringausschuss sowie eine Pressekonferenz in Wien gemeinsam mit VertretungsNetz, bei der die Umsetzung der De-Institutionalisierung in Österreich kritisch beleuchtet wurde. Darüber hinaus veröffentlichte der Ausschuss Stellungnahmen zu wichtigen menschenrechtlichen Themen, unter anderem zur Situation von flüchtenden Menschen mit Behinderungen sowie zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Bezug auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

Eine große Neuerung gab es in Bezug auf die Formalisierung des Bestellverfahren der neuen Mitglieder für die Funktionsperiode 2025–2029. Mit einer öffentlichen und weit gestreuten Ausschreibung gelang es, bundesweit für sehr reges Interesse an der Mitarbeit im Ausschuss zu sorgen. Der Bewerbungsprozess wurde in Richtung Transparenz und Barrierefreiheit optimiert, wodurch es gelang, ein sowohl regional als auch in Expertise und Diversität sehr breit aufgestelltes Gremium zusammenzustellen. Mit Dezember 2024 endete somit die Funktionsperiode des amtierenden Ausschusses.

Vor jedem Hauptkapitel gibt es eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Dokumente

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