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Im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2025 werden kurzfristig und ohne öffentliche Debatte tiefgreifende Änderungen im Erwachsenenschutzrecht angekündigt. Diese Änderungen betreffen Menschen, die eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben – darunter viele Menschen mit Lernschwierigkeiten. Statt die Selbstbestimmung weiter zu stärken, bedeutet das neue Gesetz einen enormen Rückschritt hin zu einem überwunden geglaubten System, das stark an die frühere, international kritisierte Sachwalterschaft erinnert.

Drei wesentliche Änderungen ab 1. Juli 2025:

  • Verlängerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung: Überprüfung künftig nur mehr alle fünf statt alle drei Jahre.
  • Keine verpflichtende Überprüfung durch die Erwachsenenschutzvereine („Clearing“) mehr, ob eine Vertretung weiterhin notwendig ist.
  • Notar*innen und Rechtsanwält*innen können wieder zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet werden.

Der Monitoringausschuss befürchtet, dass Menschen künftig länger vertreten werden könnten als tatsächlich nötig. Der Wegfall der verpflichtenden Überprüfung durch Erwachsenenschutzvereine schwächt den Schutz der Selbstbestimmung und hebelt die Kontrollfunktion aus. Außerdem sieht der Ausschuss die Gefahr, dass die Qualität der Vertretungen sinkt und Entscheidungen nicht im Interesse der betroffenen Person getroffen werden. Hier verortet der Ausschuss eine weitere Entfernung von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der die gleichberechtigte Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie entsprechende Unterstützung vorsieht.

Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss: „Statt mehr Unterstützung für selbstbestimmte Entscheidungen, sehen wir eine weitere Beschneidung der Rechte jener Menschen, deren Autonomie ohnehin strukturell eingeschränkt ist.”

Partizipativer Prozess bleibt unberücksichtigt

Problematisch ist zudem, dass diese Änderungen kurzfristig und ohne partizipativen Prozess durch eine Regierungsvorlage eingebracht wurden. Die Ergebnisse aus einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe, unter Einbindung von Interessenvertretungen, Selbstvertreter*innen und dem Monitoringausschuss, finden sich im vorliegenden Entwurf nicht wieder. Dabei galt Österreich im Zuge des Erwachsenenschutzgesetzes international als Best-Practice für partizipative Gesetzgebung.

Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss: „Dass ausgerechnet Österreich nun ohne Grund und Vorwarnung von diesem vorbildlichen Ansatz abkehrt, ist vollkommen unverständlich und extrem bedauerlich.”

Der Monitoringausschuss hat zu dem Thema auch eine Empfehlung abgegeben.

Stellungnahmen zum Thema

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