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Sozialministerium erarbeitete mit Selbstvertreter*innen eine Neufassung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache.

„Wir freuen uns sehr über die gelungene Neufassung der Konvention in Leichter Sprache und besonders über die Zusammenarbeit mit Selbstvertreter*innen“, so Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Für viele Menschen, seien es Menschen mit Lernschwierigkeiten, oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, ermöglicht erst Leichte Sprache Partizipation sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe. Durch die Leicht-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich und einforderbar. Für Steger ist dies unerlässlich: „Leichte Sprache ist der Grundbaustein zur Selbstermächtigung. Der Grundsatz der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ,Nichts über uns – ohne uns‘ macht es sehr deutlich: Wir brauchen eine gemeinsame Sprache, die niemanden ausschließt. Nur so ist Selbstvertretung überhaupt möglich.“

Die UN-Konvention garantiert mit Artikel 21 das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Leichte Sprache, um Kommunikation barrierefrei zu gestalten. Der Unabhängige Monitoringausschuss begrüßt die ersten Anzeichen eines Umdenkens im Bereich der barrierefreien Kommunikation, die durch immer mehr Angebot in Leichter Sprache erkennbar sind. Dennoch gibt Steger zu bedenken: „Barrierefreie Kommunikation und gleichberechtigte Partizipation bedeutet auch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Informationen dürfen nicht ausschließlich in Leicht-Lesen-Formaten zur Verfügung stehen, sondern Leichte Sprache muss in der allgemeinen Sprachpraxis ankommen. Dazu ist auch genügend Zeit für Nachfragen, Wiederholungen und Erklärungen einzurechnen.“