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Was ist der Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiges Überwachungsorgan, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überprüft.

Wie sieht die Arbeit des Monitoringausschusses aus?

Der Monitoringausschuss hält regelmäßig Sitzung ab und bespricht dort aktuelle Problemlagen und erörtert Handlungsbedarfe. In Arbeitsgruppen werden Stellungnahmen erstellt und aufbereitet. Zudem findet mindestens einmal im Jahr eine Öffentliche Sitzung statt. Aktuelle Gesetzesentwürfe werden dahingehend begutachtet, ob sie mit der UN-Konvention konformgehen. Im Sinne der Bewusstseinsschaffung tritt der Monitoringausschuss mit seinen Inhalten auch an die Öffentlichkeit, sei es in Form von Pressekonferenzen und Presseaussendungen oder mittels seiner Social-Media-Kanäle.

Wer sitzt im Monitoringausschuss?

Im Monitoringausschuss sitzen:

  • 4 Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen
  • 1 Vertreter*in für Menschenrechte
  • 1 Vertreter*in für Entwicklungszusammenarbeit
  • 1 Vertreter*in für Wissenschaft

Für jedes der sieben Mitglieder gibt es ein Ersatz-Mitglied. Alle Mitglieder werden vom Österreichischen Behindertenrat, der Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, vorgeschlagen und von dem*der Sozialminister*in ernannt. Die Mitglieder werden für vier Jahre bestellt.

Die Mitglieder wählen eine*n Vorsitzende*n.

Was ist eine Öffentliche Sitzung?

Einmal im Jahr hält der Unabhängige Monitoringausschuss eine Öffentliche Sitzung ab. Jede*r Interessierte kann die Veranstaltung besuchen. Das Programm ist eine Mischung aus Impuls-Vorträgen und Diskussionen. Wichtig ist dem Monitoringausschuss, dass Teilnehmer*innen Zeit haben, dort ihre Meinung zu einem Thema zu sagen oder Erfahrungen zu schildern. Diese Expertisen sind wichtige Informationen und fließen in die menschenrechtliche Arbeit mit ein. Auch im Nachgang an die Öffentliche Sitzung können Eingaben via E-Mail oder telefonisch übermittelt werden. Im Sinne der Barrierefreiheit werden folgende Maßnahmen getroffen: Gebärdensprachdolmetschung, Schriftdolmetschung, Graphic Recording, Zusammenfassungen in einfacher Sprache, eine mobile Induktionsschleife sowie ein barrierefreier Zugang online wie offline. Seit der Covid-19-Pandemie werden die Öffentliche Sitzungen hybrid durchgeführt. Bei der Online-Teilnahme ermöglicht ein Chat, sich zu beteiligen.

Hier erfahren Sie mehr über vergangene Öffentliche Sitzungen.

Was kann der Monitoringausschuss tun?

Der Monitoringausschuss schaut sich an, ob bestehende Gesetze sowie Gesetzesentwürfe mit den Rechten in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang sind. Zudem sieht er sich an, wie Gesetz in Österreich angewandt werden und ob Menschen mit Behinderungen auch zu ihrem Recht kommen.

In diesem Sinne macht er Gesetzgeber und Verwaltung auf die Inhalte der Konvention aufmerksam und schafft Bewusstsein in der Öffentlichkeit.
Der Ausschuss verfasst Berichte an den UN-Fachausschuss und informiert diesen über den aktuellen Stand in Österreich.

Der Monitoringausschuss ist ein Überwachungsorgan und keine Interessensvertretung. In seiner Funktion arbeitet er mit Interessens- und Selbstvertretungen zusammen, übernimmt aber nicht deren Aufgaben.

Was kann der Monitoringausschuss nicht tun?

Der Monitoringausschuss kann keine Entscheidungen in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten treffen. Er schreibt selbst keine Gesetzesentwürfe, und kann Gesetze auch nicht selbst ändern. Dennoch können dem Ausschuss Beschwerden zugebracht werden, damit dieser über Missstände und Probleme in Österreich informiert wird.

Wo finde ich Informationen in Leichter Sprache?

Diese Webseite ist auch in Leichter Sprache verfügbar. Nutzen Sie dafür die Umschaltung auf „Leichter Lesen“. Die Mehrheit unserer Dokumente ist in Leichter Sprache oder als Zusammenfassung in Leichter Sprache verfügbar.

Wo finde ich Informationen in Österreichische Gebärdensprache?

Diese Seite ist auch in Österreichischer Gebärdensprache verfügbar. Nutzen Sie dafür die Umschaltung auf „ÖGS“. Viele unserer Dokumente sind auch als ÖGS-Version verfügbar.

Ich benötige Informationen für meine journalistische Tätigkeit. Wen kann ich kontaktieren?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Verantwortliche für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heidemarie Egger (heidemarie.egger@monitoringausschuss.at).

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine Beschwerde habe?

Wenn ich eine Beschwerde gegen ein Amt oder eine Behörde habe:

Wenn ich eine Beschwerde gegen ein Gericht habe:

Wenn ich, oder jemand, den ich kenne, in einer Einrichtung misshandelt wird:

Wenn ich diskriminiert werde, und der Bund ist zuständig:

Wenn ich diskriminiert werde, und das Bundes-Land ist zuständig:

Wenn ich eine internationale Beschwerde einbringen will:

Diese Seite ist auf Englisch. Bevor man sich an den UN-Fachausschuss in Genf wendet, müssen alle Möglichkeiten juristischer Natur in Österreich ausgeschöpft sein. Bitte wenden Sie sich vor der Kontaktaufnahme an Beratungsstellen und/oder an Rechtsanwält*innen.

Wenden Sie sich an diese Stelle, wenn sie von Folter betroffen sind und in Österreich alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Haben Sie noch andere Fragen?

Bitte schreiben Sie uns:
Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A
1020 Wien
E-Mail: buero@monitoringausschuss.at